FSC 2000 und SRT-Pendel
Weitere Prüfverfahren stellen das selbstfahrende Messgerät FSC 2000 sowie das aus England stammende SRT-Pendel dar. DAS FSC 2000 misst den Gleitreibungswert des Bodenbelages ist aber nur in Frankreich und den Beneluxstaaten zugelassen.
Das SRT-Pendel misst den sog. SRT-Wert für Bodenbeläge und ist in der Europäischen Norm für Außenbereiche (DIN EN 1341) erfasst.
Beide erfüllen jedoch nicht deutsche DIN-Anforderungen.
Wo finden die Rutschhemmungsklassen Anwendung?
Die GUV-Regel 108-003 bezieht sich allgemein auf Arbeitsräume und -bereiche sowie betriebliche Verkehrswege deren Fußbödenbeläge mit gleitfördernden Materialen in Berührung kommen. In ausschließlich trockenen Bereichen findet sie keine Anwendung.
Beispiele Geltungsbereiche der Rutschhemmungsklassen R9-R13:
R9 Allgemeine Bodenbeläge innen
R10 öffentliche Toiletten
R11 Geschäftseingänge, Außentreppen, KiTas, Gemeinschaftsküchen
R12 Küchen von Krankenhäusern
R13 Böden in Schlachthöfen
Außenbereiche
Bodenbeläge im Außenbereich (auch Eingangsbereich außen) sowie Außentreppen müssen mindestens die R-Klassifizierung R11 oder R10/V4 aufweisen.
Da Außenbereiche aber vor allem im Winter durch Vereisung zusätzliche Unfallgefahren bergen, sollten auch als rutschsicher eingestufte Bodenbeläge so verlegt werden, dass ein rascher Wasserablauf gewährleistet ist. Ein Mindestgefälle von 2,5 % muss hier eingeplant werden. Eine entsprechende Bestreuung betroffener Flächen muss im Winter natürlich dennoch erfolgen.
Innenbereich
Bodenbeläge in allgemeinen Innenbereichen müssen der Rutschhemmungsklasse R9 zugewiesen sein. Dies schließt auch Eingangsbereiche Innen mit ein, die direkt aus dem Freien begangen werden und auf die von außen Feuchtigkeit hereingetragen wird.
Als zusätzliche Rutschhemmung sollte hier bestenfalls eine Schmutzfangzone (Gummimatten, Roste, zus. Lüftung) oder Sauberlaufzone (Teppich, Läufer) gewährleistet werden.
Übergänge
Bei Belägen in Übergangsbereichen ist darauf zu achten, dass die sich angrenzenden Bodenbeläge nicht mehr als einen Unterschied von einer R-Gruppe aufweisen. Dies gilt sowohl für Übergänge von einem Belag zu einem anderen als auch für Übergänge vom Außen- in den Innenbereich.
Privatbereich
Die Einhaltung der Rutschsicherheitsklassen ist im Privatbereich nicht vorgeschrieben, allerdings greift auch hier die Verkehrssicherungspflicht. Das heißt der Privatmann ist verpflichtet, Dritte (Besucher, Postbote) keinen vorhersehbaren Gefahren auszusetzen. Er haftet für Unfälle, die sich daraus ergeben. Daher ist es stets empfehlenswert, sich als Bauherr entsprechend über geeignete Bodenbeläge in den betreffenden Bereichen beraten zu lassen.
Achtung!
Pflege kann die Rutschhemmung des Bodenbelags verändern! Pflegeprodukte hinterlassen Reste/Schichten auf dem Boden (zB Wachs), womit die Einhaltung der Rutschfestigkeitsklasse nicht mehr gewährleistet ist. Nachträgliches Imprägnieren eines Steinbodens beispielsweise hebt die ursprüngliche Rutschhemmungs-Klassifizierung des Bodens auf, da etwaige überschüssige Mittelreste die Rauigkeit der Bodenplatten beeinträchtigen.
Eine Beratung durch den Natursteinfachbetrieb ist daher empfehlenswert, wenn es zu Pflege und Schutz von Steinböden (vor allem im öffentlichen Bereich) kommt.
Welcher Naturstein eignet sich nun bezüglich der Rutschhemmung wofür?
Welche Produkte genau welcher R-Klasse zugeordnet sind und entsprechend geeignet sind, ist in dem Verzeichnis “Geprüfte Bodenbeläge – Positivliste” (herausgegeben vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) aufgeführt.
Dort findet man allerdings keine Natursteine. Da Stein ein natürliches Material ist, lässt es keine generelle Klassifizierung zu, da nicht alle Beläge der gleichen Steinsorte exakt dieselben Produkteigenschaften aufweisen.
Daher lassen sich Natursteine nicht per se in Rutschhemmungsklassen einteilen. Die jeweilige Charge, der Schleifungsgrad und die Oberflächenbearbeitung erfordern eine individuelle Einstufung der jeweiligen Steinplatten, bevor sie zum Einsatz kommen. Viele Natursteine unterscheiden sich außerdem von Natur aus in ihrer Rutschfestigkeit nur wenig, es kommt vielmehr auf den Schliff und die Oberflächenstruktur des Steins an.
Mit dem Ziel, Einsatz-Empfehlungen für Natursteine hinsichtlich ihrer Oberflächenbearbeitung auszusprechen, hat die VGB im Jahr 2013 dazu eine Untersuchung durchgeführt.
Dazu wurden getestet:
Granit, Vulkanit, Sandstein, Schiefer, Kalkstein, Marmor, Gneis und Betonwerkstein.
3 verschiedene Oberflächenbearbeitungen wurden herangezogen:
– geschliffen C120
– geschliffen C220
– poliert
(C=Carborundum, Siliciumcarbid
die Zahl beschreibt die Größe der Schleifkörner)
Als Prüfmethode wurde auch hier auf die schiefe Ebene zurückgegriffen. Allerdings wurde nicht nur mit Öl, sondern auch trocken und nass geprüft. Polierte Natursteine sowie Steine mit C 220 Schliff wurden zusätzlich mit Ledersohlen-Schuhen getestet.
Die Bewertung der üblichen Testreihe erfolgte nach Kriterien der DIN51130, die zusätzlichen Testversuche nach den sog. Wuppertaler Sicherheitsgrenzwerten.
Das Forschungsprojekt der VBG ergab dazu folgende Ergebnisse:
Rutschhemmung nach der Oberflächenbearbeitung C120:
Nach Din-Verfahren sowohl als auch “Wuppertaler Verfahren” erreichten die untersuchten Bodenbeläge alle die Mindestanforderungen der Rutschhemmung und sind daher in Eingangsbereichen, Schalterhallen, Verkaufsstellen etc als Bodenbelag geeignet
Im Einzelfall ist aber immer vor Einbau zu prüfen, ob der Naturstein den Vorgaben der DGUV 108-003 entspricht.
Tipp: Beim Erwerb von Steinplatten nicht nur auf „Schliff C120“ , sondern auf die Bezeichnung „geschliffen R“ achten. Das ist die Eigenschaft, die der Händler nachweisen muss!
Rutschhemmung nach der Oberflächenbearbeitung C220:
Nicht alle untersuchten Bodenbeläge erfüllen die Mindestanforderungen der Rutschhemmung und somit kann für Natursteinbeläge mit dem Schliff C220 keine generelle Empfehlung hinsichtlich der Eignung für den Einsatz im öffentlich/gewerblichen Bereich gegeben werden.
Rutschhemmung nach der Oberflächenbearbeitung Poliert:
Polierter Naturstein ist für den Einsatz im öffentlichen Bereich, Arbeitsräumen und Außenbereich nicht geeignet. Bis auf 2 Ausnahmen erfüllten polierte Steinplatten die Mindestanforderung R9 nicht. Polierte Bodenplatten werden extrem rutschig, sobald sie nass werden oder mit anderen gleitfördernden Stoffen in Berührung kommen.
Generell lässt sich also feststellen:
Nicht so sehr der Typ des Natursteins ist ausschlaggebend für den geeigneten Einsatz als Bodenbelag sondern seine Oberflächenstruktur.
Grob geschliffene Oberflächen eignen sich gut für Außenbereiche, öffentliche Bereiche, Eingangsbereiche etc. Je rauer die Steinoberfläche, desto größer ist die Rutschhemmung
Fein geschliffene Steine hingegen erfüllen mitunter nicht die Anforderung der R-Klassen und polierte Steinböden finden am besten ausschließlich in trockenen Bereichen Anwendung.