Rutschsicherheit - Rutschfestigheitsklassen bei Natursteinböden

Rutschsicherheit: Rutschhemmung, Rutschfestigkeitsklassen – Prüfverfahren bei Natursteinböden

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Rutschsicherheit und Rutschhemmung bei Natursteinböden

Rutschsicherheit und Rutschhemmung sind beim Kauf oder anstehenden Steinbodensanierung zu bedenken. Wenn es um die Entscheidung geht, welcher Naturstein für den Bodenbelag gewählt werden soll, ist die gewünschte Optik meist ausschlaggebend für die Wahl. Handelt es sich dabei um Steinböden im privaten Bereich, ist eine Auswahl nach diesem Kriterium alleine zwar zulässig, doch sollte man auch die evtl. benötigte Rutschhemmung nicht unberücksichtigt lassen. Wie schnell ist ein Unfall passiert, weil man auf glattem oder nassem Untergrund den Halt verliert, ausrutscht und fällt.

Um Unfälle dieser Art möglichst zu verhindern, gilt für Bodenbeläge im öffentlichen und gewerblichen Bereich deshalb ein Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – die DGUV 108-003 (bisher BGR 181). Diese Regel legt fest, welch rutschhemmende Eigenschaft der Bodenbelag jeweils aufweisen muss, um in bestimmten Bereichen eingesetzt werden zu dürfen.

Wie erfolgt die Prüfung und Einteilung der Bodenbeläge hinsichtlich ihrer Rutschfestigkeit?

Um festzustellen, wie rutschfest die verschiedenen Bodenbeläge sind, gibt es verschiedene Prüfverfahren. Entsprechend ihrer Ergebnisse werden die Bodenbeläge in Bewertungsgruppen der Rutschhemmung (R-Klassen) eingeteilt. Die Einteilung und Bezeichnung der Arbeitsräume/öffentlichen Bereiche hinsichtlich ihrer Rutschgefahr erfolgt analog, d.h. die Bewertungsgruppen entsprechen einander.

Rutschfestigkeitsprüfung: Das Laborverfahren:

DIN 51130 – “Begehen einer schiefen Ebene“

Bei diesem Verfahren geht eine Testperson auf einer Ebene, die mit dem zu testenden Bodenbelag belegt ist. Die Person trägt dabei einen Standard- Schuh mit Gummisohle. Auf die Ebene/den Bodenbelag wird Öl (Motoröl 10W-30)  aufgetragen und solange geneigt, bis die Testperson den Gang auf der Ebene als unsicher empfindet. Der hierbei gemessene Neigungswinkel der Ebene wird dann einer Bewertungsgruppe zugeordnet:

NeigungswinkelBewertungsgruppe
von 6° bis 10°R 9
von 10° bis 19°R 10
von 19° bis 27°R 11
von 27° bis 35°R 12
mehr als 35°R 13

Für Arbeitsbereiche, bei denen Pasten, fettige und faserig-zähe Stoffe auf den Boden fallen können ist neben der Rutschhemmungsklasse des Bodenbelags auch noch der Verdrängungsraum relevant. Der Verdrängungsraum ist der Hohlraum zwischen der Schuhsohle und dem Bodenbelag und wird in sog. V-Klassen eingeteilt. Diese V-Klassen geben an, welche Flüssigkeitsmenge (in cm3) ein Bodenbelag (dm2 )aufnehmen bzw. verdrängen kann.

Mindestvolumen des VerdrängungsraumsBezeichnung
4 cm3 pro dm2V 4
6 cm3 pro dm2V 6
8 cm3 pro dm2V 8
10 cm3 pro dm2V 10

DIN 51097

Analog zu der Begehung der schiefen Ebene nach DIN 51130 werden Bodenbeläge  speziell hinsichtlich ihrer Eignung zur Verarbeitung in nassbelasteten Barfußbereichen beurteilt. Hierbei wird an Stelle von Öl entspanntes Wasser zu Benetzung der Ebene verwendet und die Testperson begeht diese barfuß. Die Bewertung gliedert sich im betreffenden Regelwerk DGUV 207-006 (bisher BGI/GUV-I 8527) in A, B und C:

BewertungsgruppeMindestneigungswinkelAnwendungsbeispiel
A12Umkleideräume
B18Duschräume
C24Durchschreitebecken

Rutschfestigkeitsprüfung: Prüfverfahren vor Ort

DIN 51131  – „Bestimmung von Gleitreibungskoeffizienten“

Dieses Prüfverfahren wird herangezogen, um bereits verlegte Böden vor Ort hinsichtlich ihrer Rutschsicherheit zu beurteilen.

Dazu werden selbstziehende Gleitreibungsmessgeräte mit Seilwinde (GMG 100, GMG 200) über den Boden gezogen und das Verhältnis von Horizontalkraft zu Gewichtskraft gemessen.

Mit den Messgeräten GMG 100 und GMG 200 werden allerdings nur Messbereiche der Klasse R9, sowie A bis B umfasst, sowie Verdrängungsräume

FSC 2000 und SRT-Pendel

Weitere Prüfverfahren stellen das selbstfahrende Messgerät FSC 2000 sowie das aus England stammende SRT-Pendel dar. DAS FSC 2000 misst den Gleitreibungswert des Bodenbelages ist aber nur in Frankreich und den Beneluxstaaten zugelassen.

Das SRT-Pendel misst den sog. SRT-Wert für Bodenbeläge und ist in der Europäischen Norm für Außenbereiche (DIN EN 1341) erfasst.

Beide erfüllen jedoch nicht deutsche DIN-Anforderungen.

Wo finden die Rutschhemmungsklassen Anwendung?

Die GUV-Regel 108-003 bezieht sich allgemein auf Arbeitsräume und -bereiche sowie betriebliche Verkehrswege deren Fußbödenbeläge mit gleitfördernden Materialen in Berührung kommen. In ausschließlich trockenen Bereichen findet sie keine Anwendung.

Beispiele Geltungsbereiche der Rutschhemmungsklassen R9-R13:

R9       Allgemeine Bodenbeläge innen

R10    öffentliche Toiletten

R11    Geschäftseingänge, Außentreppen, KiTas, Gemeinschaftsküchen

R12    Küchen von Krankenhäusern

R13    Böden in Schlachthöfen

Außenbereiche

Bodenbeläge im Außenbereich (auch Eingangsbereich außen) sowie Außentreppen müssen mindestens die R-Klassifizierung R11 oder R10/V4 aufweisen.

Da Außenbereiche aber vor allem im Winter durch Vereisung zusätzliche Unfallgefahren bergen, sollten auch als rutschsicher eingestufte Bodenbeläge so verlegt werden, dass ein rascher Wasserablauf gewährleistet ist. Ein Mindestgefälle von 2,5 % muss hier eingeplant werden. Eine entsprechende Bestreuung betroffener Flächen muss im Winter natürlich dennoch erfolgen.

Innenbereich

Bodenbeläge in allgemeinen Innenbereichen müssen der Rutschhemmungsklasse R9 zugewiesen sein. Dies schließt auch Eingangsbereiche Innen mit ein, die direkt aus dem Freien begangen werden und auf die von außen Feuchtigkeit hereingetragen wird.

Als zusätzliche Rutschhemmung sollte hier bestenfalls eine Schmutzfangzone (Gummimatten, Roste, zus. Lüftung) oder Sauberlaufzone (Teppich, Läufer) gewährleistet werden.

Übergänge

Bei Belägen in Übergangsbereichen ist darauf zu achten, dass die sich angrenzenden Bodenbeläge nicht mehr als einen Unterschied von einer R-Gruppe aufweisen. Dies gilt sowohl für Übergänge von einem Belag zu einem anderen als auch für Übergänge vom Außen- in den Innenbereich.

Privatbereich

Die Einhaltung der Rutschsicherheitsklassen ist im Privatbereich nicht vorgeschrieben, allerdings greift auch hier die Verkehrssicherungspflicht. Das heißt der Privatmann ist verpflichtet, Dritte (Besucher, Postbote) keinen vorhersehbaren Gefahren auszusetzen. Er haftet für Unfälle, die sich daraus ergeben. Daher ist es stets empfehlenswert, sich als Bauherr entsprechend über geeignete Bodenbeläge in den betreffenden Bereichen beraten zu lassen.

Achtung!

Pflege kann die Rutschhemmung des Bodenbelags verändern! Pflegeprodukte hinterlassen Reste/Schichten auf dem Boden (zB Wachs), womit die Einhaltung der Rutschfestigkeitsklasse nicht mehr gewährleistet ist. Nachträgliches Imprägnieren eines Steinbodens beispielsweise hebt die ursprüngliche Rutschhemmungs-Klassifizierung des Bodens auf, da etwaige überschüssige Mittelreste die Rauigkeit der Bodenplatten beeinträchtigen.

Eine Beratung durch den Natursteinfachbetrieb ist daher empfehlenswert, wenn es zu Pflege und Schutz von Steinböden (vor allem im öffentlichen Bereich) kommt.

Welcher Naturstein eignet sich nun bezüglich der Rutschhemmung wofür?

Welche Produkte genau welcher R-Klasse zugeordnet sind und entsprechend geeignet sind, ist in dem Verzeichnis “Geprüfte Bodenbeläge – Positivliste” (herausgegeben vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) aufgeführt.

Dort findet man allerdings keine Natursteine. Da Stein ein natürliches Material ist, lässt es keine generelle Klassifizierung zu, da nicht alle Beläge der gleichen Steinsorte exakt dieselben Produkteigenschaften aufweisen.

Daher lassen sich Natursteine nicht per se in Rutschhemmungsklassen einteilen. Die jeweilige Charge, der Schleifungsgrad und die Oberflächenbearbeitung erfordern eine individuelle Einstufung der jeweiligen Steinplatten, bevor sie zum Einsatz kommen. Viele Natursteine unterscheiden sich außerdem von Natur aus in ihrer Rutschfestigkeit nur wenig, es kommt vielmehr auf den Schliff und die Oberflächenstruktur des Steins an.

Mit dem Ziel, Einsatz-Empfehlungen für Natursteine hinsichtlich ihrer Oberflächenbearbeitung auszusprechen, hat die VGB im Jahr 2013 dazu eine Untersuchung durchgeführt.

Dazu wurden getestet:

Granit, Vulkanit, Sandstein, Schiefer, Kalkstein, Marmor, Gneis und Betonwerkstein.

3 verschiedene Oberflächenbearbeitungen wurden herangezogen:

  • geschliffen C120
  • geschliffen C220
  • poliert

(C=Carborundum, Siliciumcarbid

die Zahl beschreibt die Größe der Schleifkörner)

Als Prüfmethode wurde auch hier auf die schiefe Ebene zurückgegriffen. Allerdings wurde nicht nur mit Öl, sondern auch trocken und nass geprüft. Polierte Natursteine sowie Steine mit C 220 Schliff wurden zusätzlich mit Ledersohlen-Schuhen getestet.

Die Bewertung der üblichen Testreihe erfolgte nach Kriterien der DIN51130, die zusätzlichen Testversuche nach den sog. Wuppertaler Sicherheitsgrenzwerten.

Das Forschungsprojekt der VBG ergab dazu folgende Ergebnisse:

Rutschhemmung nach der Oberflächenbearbeitung C120:

Nach Din-Verfahren sowohl als auch “Wuppertaler Verfahren” erreichten die untersuchten Bodenbeläge alle die Mindestanforderungen der Rutschhemmung und sind daher in Eingangsbereichen, Schalterhallen, Verkaufsstellen etc als Bodenbelag geeignet

Im Einzelfall ist aber immer vor Einbau zu prüfen, ob der Naturstein den Vorgaben der DGUV 108-003 entspricht.

Tipp: Beim Erwerb von Steinplatten nicht nur auf „Schliff C120“ , sondern auf die Bezeichnung „geschliffen R“ achten. Das ist die Eigenschaft, die der Händler nachweisen muss!

Rutschhemmung nach der Oberflächenbearbeitung C220:

Nicht alle untersuchten Bodenbeläge erfüllen die Mindestanforderungen der Rutschhemmung und somit kann für Natursteinbeläge mit dem Schliff C220 keine generelle Empfehlung hinsichtlich der Eignung für den Einsatz im öffentlich/gewerblichen Bereich gegeben werden.

Rutschhemmung nach der Oberflächenbearbeitung Poliert:

Polierter Naturstein ist für den Einsatz im öffentlichen Bereich, Arbeitsräumen und Außenbereich nicht geeignet. Bis auf 2 Ausnahmen erfüllten polierte Steinplatten die Mindestanforderung R9 nicht. Polierte Bodenplatten werden extrem rutschig, sobald sie nass werden oder mit anderen gleitfördernden Stoffen in Berührung kommen.

Generell lässt sich also feststellen:

Nicht so sehr der Typ des Natursteins ist ausschlaggebend für den geeigneten Einsatz als Bodenbelag sondern seine Oberflächenstruktur.

Grob geschliffene Oberflächen eignen sich gut für Außenbereiche, öffentliche Bereiche, Eingangsbereiche etc. Je rauer die Steinoberfläche, desto größer ist die Rutschhemmung

Fein geschliffene Steine hingegen erfüllen mitunter nicht die Anforderung der R-Klassen und polierte Steinböden finden am besten ausschließlich in trockenen Bereichen Anwendung.

Wie lassen sich Bodenbeläge aus Naturstein rutschsicher machen?

Auf die Oberfläche kommt es an!

Erfüllt der Naturstein der Wahl (noch) nicht die erforderliche Rutschhemmungs-Anforderung, lässt sich die Steinoberfläche mit verschiedenen Methoden an- bzw. aufrauen.

  • Mechanisches Verfahren (Schleifen, Sandstrahlen, Waterjet, Bürsten)
  • thermisches Verfahren (Beflammen mit evtl. anschließendem Bürsten)
  • chemisches Verfahren (Anätzen)
  • Mikroaufrauung mittels Lasertechnik

Je nach gewähltem Verfahren verändert sich dadurch die Optik des Steins unterschiedlich stark.

Beispiele der erzielbaren Rutschhemmung durch die Oberflächenbearbeitung:

  • Sandstrahlung: R12 – R13
  • geflammt: R11 – R12
  • geflammt u. gebürstet: R9 – R10
  • geschliffen: R9 – R10 (z.B. Schliff C120)
  • chemisch behandelt: R9 – R10
  • mit Laser bearbeitet: R9 – R10

Zusammenfassung

Natursteine sind als Bodenbelag hervorragend geeignet und sehr beliebt. Achtet man dabei auf die Anforderungen der Rutschhemmung, kann man sich an einem dankbaren und langlebigen Fußboden erfreuen.

Kommt der Natursteinboden im öffentlichen Bereich und in Arbeitsräumen zum Einsatz, muss das eingesetzte Material den Ansprüchen der Rutschhemmungsklassen genügen. Im ausschließlich trockenen sowie im privaten Bereich besteht diese gesetzliche Verpflichtung nicht.

Die Einteilung der Natursteine in die jeweiligen R-Klassen erfolgt nicht nach Stein-Art an sich sondern nach den jeweiligen individuellen Gegebenheiten, wobei die Oberflächenbeschaffenheit das ausschlaggebende Kriterium darstellt.

Die jeweilige Charge, der Schleifungsgrad und die Oberflächenbearbeitung erfordern eine Einstufung des Materials, bevor es zum Einsatz kommt.

Ansprechpartner zur Rutschsicherheit für konkrete Bauvorhaben:

  • zuständige BG (Berufsgenossenschaft)
  • Fachausschuss Bauliche Einrichtungen
  • Gewerbeaufsichtsamt
  • die jeweils genehmigungspflichtige Behörde

Rutschsicherheit und Rutschhemmung: Regeln und Din-Normen:

DIN 51130 – Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit erhöhter Rutschgefahr; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene

DIN 51131 – Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Verfahren zur Messung des Gleitreibungskoeffizienten

DIN 51097 – Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Nassbelastete Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene

DGUV Regel 108-003 – Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr

DGUV Information 207-00 – Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche

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